Landgericht Wuppertal, 2016-12-01, 9 S 138/16

9 S 138/16Kantonsgericht01.12.2016

Regest

Goldsparen, Abschlusskosten, Ratenlieferungsvertrag, Widerrufsrecht, Schicksalsteilungsgrundsatz, Sittenwidrigkeit

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 138/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-01

Aktenzeichen: 9 S 138/16

ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:1201.9S138.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Leitsätze

Goldsparen, Abschlusskosten, Ratenlieferungsvertrag, Widerrufsrecht, Schicksalsteilungsgrundsatz, Sittenwidrigkeit

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Velbert, 13 C 303/15, vom 1.6.2016 abgeändert:Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreites werden der Klägerin auferlegt.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.Die Revision wird zugelassen.

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