7 O 139/15•Landgericht Wuppertal, 2016-11-24, 7 O 139/15
Landgericht Wuppertal, 2016-11-24, 7 O 139/15
7 O 139/15Kantonsgericht24.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 7 O 139/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-24
Aktenzeichen: 7 O 139/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:1124.7O139.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7.. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.071 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
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aus jeweils 208,25 EUR seit dem 05.04.2013, 07.05.2013, 06.06.2013, 04.07.2013, 06.08.2013, 05.09.013, 07.10.2013, 07.11.2013, 05.12.2013, 07.01.2014, 06.02.2014, 06.03.2014 und
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aus jeweils weiteren 143 EUR seit dem 04.12.2014, 07.01.2015, 05.02.2015 und 05.03.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Es wird festgestellt, dass die in § 3 Ziffer 4 des Mietvertrages vereinbarte prozentuale Anhebung der Miete bei entsprechender Veränderung des Verbraucherpreisindexes nach oben unwirksam ist.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 94 %, der Beklagte zu 6 %.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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