25 Ks-45 Js 23/15-7/15•Landgericht Wuppertal, 2016-02-03, 25 Ks-45 Js 23/15-7/15
Landgericht Wuppertal, 2016-02-03, 25 Ks-45 Js 23/15-7/15
25 Ks-45 Js 23/15-7/15Kantonsgericht03.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 25 Ks-45 Js 23/15-7/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-03
Aktenzeichen: 25 Ks-45 Js 23/15-7/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:0203.25KS45JS23.15.7.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer als 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts
Tenor
Der Angeklagte U3 ist des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Die Angeklagten N und C5 sind jeweils der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Der Angeklagte U3 wird zu einer Freiheitsstrafe von
acht Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte N wird zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr und sechs Monaten
und der Angeklagte Y3 einer Freiheitsstrafe von
neun Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe bezüglich des Angeklagten C5 wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Nebenklägers
- bzgl. U3: §§ 212 Abs.1, 223, 224 Abs. 1 Ziff. 2, 4 und 5, 22, 25 Abs.2, 52 StGB, bzgl. N und C5: §§ 223, 224 Abs. 1 Ziff. 4, 25 Abs.2 StGB -
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