Landgericht Wuppertal, 2015-12-10, 9 S 29/15

9 S 29/15Kantonsgericht10.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 29/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-10

Aktenzeichen: 9 S 29/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:1210.9S29.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 29.01.2015 (Az. 391 C 177/14) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.