8 S 80/15•Landgericht Wuppertal, 2015-12-04, 8 S 80/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 8 S 80/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-04
Aktenzeichen: 8 S 80/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:1204.8S80.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.08.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Solingen
(13 C 118/15) wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.690,00 EUR festgesetzt.
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