22 KLs-50 Js 180/14-27/15•Landgericht Wuppertal, 2015-12-02, 22 KLs-50 Js 180/14-27/15
Landgericht Wuppertal, 2015-12-02, 22 KLs-50 Js 180/14-27/15
22 KLs-50 Js 180/14-27/15Kantonsgericht02.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 22 KLs-50 Js 180/14-27/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-02
Aktenzeichen: 22 KLs-50 Js 180/14-27/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:1202.22KLS50JS180.14.2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafkammer
Tenor
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- Die Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal vom 21.07.2015 (Az. 50 Js 180/14) wird insoweit zur Hauptverhandlung zugelassen, als dass dem Angeschuldigten Y vorgeworfen wird, als Veranstalter oder Leiter eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung (§ 14 VersammlG) durchgeführt zu haben. Im Umfang der Zulassung der Anklageschrift wird das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten Y vor dem Amtsgericht Wuppertal - Strafrichter - eröffnet.
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- Im Übrigen wird die Eröffnung des Hauptverfahrens hinsichtlich der Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal vom 21.07.2015 (Az. 50 Js 180/14) abgelehnt.
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