Landgericht Wuppertal, 2015-12-02, 22 KLs-50 Js 180/14-27/15

22 KLs-50 Js 180/14-27/15Kantonsgericht02.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 22 KLs-50 Js 180/14-27/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-02

Aktenzeichen: 22 KLs-50 Js 180/14-27/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:1202.22KLS50JS180.14.2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafkammer

Tenor

    1. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal vom 21.07.2015 (Az. 50 Js 180/14) wird insoweit zur Hauptverhandlung zugelassen, als dass dem Angeschuldigten Y vorgeworfen wird, als Veranstalter oder Leiter eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung (§ 14 VersammlG) durchgeführt zu haben. Im Umfang der Zulassung der Anklageschrift wird das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten Y vor dem Amtsgericht Wuppertal - Strafrichter - eröffnet.
    1. Im Übrigen wird die Eröffnung des Hauptverfahrens hinsichtlich der Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal vom 21.07.2015 (Az. 50 Js 180/14) abgelehnt.

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