1 O 165/15•Landgericht Wuppertal, 2015-10-27, 1 O 165/15
Landgericht Wuppertal, 2015-10-27, 1 O 165/15
1 O 165/15Kantonsgericht27.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 1 O 165/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-27
Aktenzeichen: 1 O 165/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:1027.1O165.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Kläger den Beklagten im Hinblick auf das Bauvorhaben Xxx (Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage, L / Ecke L-Straße in ###) nicht mit Planungsleistungen beauftragt hat, die über die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 33 HOAI hinausgehen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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