Landgericht Wuppertal, 2015-10-19, 5 O 198/15

5 O 198/15Kantonsgericht19.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 5 O 198/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-19

Aktenzeichen: 5 O 198/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:1019.5O198.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

In dem Verfahren

auf Vollstreckbarerklärung eines makedonischen Urteils

wird angeordnet, dass das Urteil des Amtsgerichts Kicheco, Republik Makedonien, vom 06.10.2014, Nr. 73/14, durch welches der Antragsgegner zur Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 10.000,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen zum Referenzkurs der NBRM von 8 % seit dem 10.05.2011 verurteilt worden ist, mit der Vollstreckungsklausel zu versehen ist.

Rechtsanwältin U, K, wird als Zustellungsbevollmächtigte der Antragstellerin zugelassen.

Die Sicherheitsleistung gemäß § 9 Abs. 1 AVAG zur Abwendungsbefugnis des Schuldners wird auf 110 % des zu vollstreckenden Betrages festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

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