Landgericht Wuppertal, 2014-06-11, 22 Kls - 85 Js 33/07 - 15/12

22 Kls - 85 Js 33/07 - 15/12Kantonsgericht11.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 22 Kls - 85 Js 33/07 - 15/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-11

Aktenzeichen: 22 Kls - 85 Js 33/07 - 15/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:0611.22KLS85JS33.07.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Betruges in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

2 (zwei) Jahren und 9 (neun) Monaten

verurteilt.

Von dieser Strafe gelten auf Grund rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung zwei Monate als verbüßt.

Der Angeklagte trägt die verbleibenden Kosten des Verfahrens, einschließlich der verbleibenden Kosten des Revisionsverfahrens sowie seine verbleibenden notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, 46, 53 Abs. 1, 54 Abs. 1 und 2 StGB

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.