8 S 56/13•Landgericht Wuppertal, 2014-04-23, 8 S 56/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 8 S 56/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-23
Aktenzeichen: 8 S 56/13
ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:0423.8S56.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 26.09.2013 (Az. 33 C 170/13) wird verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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