1 O 332/13•Landgericht Wuppertal, 2014-04-03, 1 O 332/13
Landgericht Wuppertal, 2014-04-03, 1 O 332/13
1 O 332/13Kantonsgericht03.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 1 O 332/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-03
Aktenzeichen: 1 O 332/13
ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:0403.1O332.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, die Wasserversorgung des Hausgrundstücks der Klägerin, Xxxxxxxx durch die über sein Hausgrundstück Xx verlaufende Wasserleitung für einen Zeitraum von 9 Monaten ab Rechtskraft dieses Urteils zu dulden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 1/4, die Klägerin zu 3/4.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 Euro. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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