Landgericht Wuppertal, 2014-03-26, 23 KLs-621 Js 729/13 - 63/13

23 KLs-621 Js 729/13 - 63/13Kantonsgericht26.03.2014

Regest

besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung u.a.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 23 KLs-621 Js 729/13 - 63/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-26

Aktenzeichen: 23 KLs-621 Js 729/13 - 63/13

ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:0326.23KLS621JS729.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Leitsätze

besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung u.a.

Tenor

Der Angeklagte Y wird wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von

drei Jahren und drei Monaten

verurteilt.

Die Angeklagte Y2 wird wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von

einem Jahr und sechs Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens werden den Angeklagten auferlegt.

Angewendete Vorschriften:

  • bzgl. Y: §§ 252, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2, Abs. 3, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2, 25 Abs. 2, 52 Abs. 1, 2 StGB

  • bzgl. Y2: §§ 252, 249 Abs. 1, 223 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52 Abs. 1, 2 StGB

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