23 KLs-621 Js 729/13 - 63/13•Landgericht Wuppertal, 2014-03-26, 23 KLs-621 Js 729/13 - 63/13
Landgericht Wuppertal, 2014-03-26, 23 KLs-621 Js 729/13 - 63/13
23 KLs-621 Js 729/13 - 63/13Kantonsgericht26.03.2014
Regest
besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung u.a.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 23 KLs-621 Js 729/13 - 63/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-26
Aktenzeichen: 23 KLs-621 Js 729/13 - 63/13
ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:0326.23KLS621JS729.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Leitsätze
besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung u.a.
Tenor
Der Angeklagte Y wird wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
drei Jahren und drei Monaten
verurteilt.
Die Angeklagte Y2 wird wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr und sechs Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens werden den Angeklagten auferlegt.
Angewendete Vorschriften:
-
bzgl. Y: §§ 252, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2, Abs. 3, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2, 25 Abs. 2, 52 Abs. 1, 2 StGB
-
bzgl. Y2: §§ 252, 249 Abs. 1, 223 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52 Abs. 1, 2 StGB
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