Landgericht Wuppertal, 2014-03-04, 16 T 37/14

16 T 37/14Kantonsgericht04.03.2014

Regest

Festsetzung der Vergütung des Sachverständigen

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 16 T 37/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-04

Aktenzeichen: 16 T 37/14

ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:0304.16T37.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Leitsätze

Festsetzung der Vergütung des Sachverständigen

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal - Insolvenzgericht - vom 27.12.2013 (Az. 145 IN 703/13) abgeändert und die Vergütung des Sachverständigen nach § 4 Abs. 1 JVEG auf 906,90 Euro (brutto) festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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