3 O 127/12•Landgericht Wuppertal, 2013-09-18, 3 O 127/12
Landgericht Wuppertal, 2013-09-18, 3 O 127/12
3 O 127/12Kantonsgericht18.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 3 O 127/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-18
Aktenzeichen: 3 O 127/12
ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0918.3O127.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.