Landgericht Wuppertal, 2013-09-11, 26 Qs 133/13-13413

26 Qs 133/13-13413Kantonsgericht11.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 26 Qs 133/13-13413 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-11

Aktenzeichen: 26 Qs 133/13-13413

ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0911.26QS133.13.13413.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Strafkammer

Tenor

wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung

werden die Beschwerden der beiden Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 01.07.2013 - Az. 8 Gs 710-713/13 - aus den zutreffenden Gründen seiner Anordnung und der Nichtabhilfeverfügung vom 05.09.2013, denen sich die Kammer anschließt, jeweils auf ihre Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.

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