26 Qs 133/13-13413•Landgericht Wuppertal, 2013-09-11, 26 Qs 133/13-13413
Landgericht Wuppertal, 2013-09-11, 26 Qs 133/13-13413
26 Qs 133/13-13413Kantonsgericht11.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 26 Qs 133/13-13413 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-11
Aktenzeichen: 26 Qs 133/13-13413
ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0911.26QS133.13.13413.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Strafkammer
Tenor
wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung
werden die Beschwerden der beiden Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 01.07.2013 - Az. 8 Gs 710-713/13 - aus den zutreffenden Gründen seiner Anordnung und der Nichtabhilfeverfügung vom 05.09.2013, denen sich die Kammer anschließt, jeweils auf ihre Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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