9 S 248/10•Landgericht Wuppertal, 2013-08-22, 9 S 248/10
Landgericht Wuppertal, 2013-08-22, 9 S 248/10
9 S 248/10Kantonsgericht22.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 9 S 248/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-22
Aktenzeichen: 9 S 248/10
ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0822.9S248.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.9.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Solingen,
11 C 329/09, teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 985,87 € nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.11.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich des Revisionsverfahrens werden zu 66 % den Beklagten und im Übrigen dem Kläger auferlegt.Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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