Landgericht Wuppertal, 2013-07-15, 2 O 58/13

2 O 58/13Kantonsgericht15.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 2 O 58/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-15

Aktenzeichen: 2 O 58/13

ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0715.2O58.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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