Landgericht Wuppertal, 2013-07-11, 1 O 38/13

1 O 38/13Kantonsgericht11.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 1 O 38/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-11

Aktenzeichen: 1 O 38/13

ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0711.1O38.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 24.01.2012 (Az. 11-2866194-02-N wird aufgehoben, soweit die Beklagte verurteilt wurde, an die Klägerin 38.418,98 Euro nebst Zinsen hieraus seit dem 20.11.2008 sowie die auf diesen Betrag entfallenden Gerichtskosten zu zahlen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen mit Ausnahme der Kosten des Vollstreckungsbescheids, die der Beklagten auferlegt werden.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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