Landgericht Wuppertal, 2013-06-03, 6 T 227/13

6 T 227/13Kantonsgericht03.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 6 T 227/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-03

Aktenzeichen: 6 T 227/13

ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0603.6T227.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert:

Auf die Erinnerung der Gläubigerin wird die weitere Beteiligte angewiesen, von den in ihrem Schreiben vom 28. Januar 2013 geäußerten Bedenken gegen die Abgabe der erneuten Vermögensauskunft der Schuldnerin Abstand zu nehmen.

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