6 T 227/13•Landgericht Wuppertal, 2013-06-03, 6 T 227/13
Landgericht Wuppertal, 2013-06-03, 6 T 227/13
6 T 227/13Kantonsgericht03.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 227/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-03
Aktenzeichen: 6 T 227/13
ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0603.6T227.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert:
Auf die Erinnerung der Gläubigerin wird die weitere Beteiligte angewiesen, von den in ihrem Schreiben vom 28. Januar 2013 geäußerten Bedenken gegen die Abgabe der erneuten Vermögensauskunft der Schuldnerin Abstand zu nehmen.
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