Landgericht Wuppertal, 2013-04-04, 9 S 72/12

9 S 72/12Kantonsgericht04.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 72/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-04

Aktenzeichen: 9 S 72/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0404.9S72.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, 391 C 134/11, vom 09.02.2012 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.Die Revision wird wegen der Frage, ob § 7 lit. a) AVB dem Transparenzgebot standhält, zugelassen.

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