2 O 167/11•Landgericht Wuppertal, 2013-04-02, 2 O 167/11
Landgericht Wuppertal, 2013-04-02, 2 O 167/11
2 O 167/11Kantonsgericht02.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 2 O 167/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-02
Aktenzeichen: 2 O 167/11
ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0402.2O167.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreites.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.
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