9 S 142/12•Landgericht Wuppertal, 2013-03-12, 9 S 142/12
Landgericht Wuppertal, 2013-03-12, 9 S 142/12
9 S 142/12Kantonsgericht12.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 9 S 142/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-12
Aktenzeichen: 9 S 142/12
ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0312.9S142.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Remscheid, 46 C 50/12, vom 11.05.2012, wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren und – in Abänderung der amtsgerichtlichen Streitwertfestsetzung vom 20.4.2012 – für das erstinstanzliche Verfahren wird auf bis 300 € festgesetzt.
Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 04.04.2013 wird aufgehoben.
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