Landgericht Wuppertal, 2012-12-12, 8 S 52/12

8 S 52/12Kantonsgericht12.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 8 S 52/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-12

Aktenzeichen: 8 S 52/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:1212.8S52.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Velbert vom 16.05.2012 (Az: (*) 8 S 52/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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