2 O 398/10•Landgericht Wuppertal, 2012-11-27, 2 O 398/10
Landgericht Wuppertal, 2012-11-27, 2 O 398/10
2 O 398/10Kantonsgericht27.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 2 O 398/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-27
Aktenzeichen: 2 O 398/10
ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:1127.2O398.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 3.207,07 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2007 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 359,50 € als Gesamtschuldner zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 4/5 und die Beklagten zu je 1/15.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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