Landgericht Wuppertal, 2012-11-14, 8 S 31/12

8 S 31/12Kantonsgericht14.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 8 S 31/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-14

Aktenzeichen: 8 S 31/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:1114.8S31.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 15.03.2012 (12 C 340/11) abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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