9 S 280/11•Landgericht Wuppertal, 2012-10-25, 9 S 280/11
Landgericht Wuppertal, 2012-10-25, 9 S 280/11
9 S 280/11Kantonsgericht25.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 9 S 280/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-25
Aktenzeichen: 9 S 280/11
ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:1025.9S280.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 1. September 2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal (Az. 31 C 366/09) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.274,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24. Oktober 2009 zu zahlen. Im Übrigen werden die Klage ab- und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits (einschließlich der Berufung) tragen die Klägerin zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen
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