Landgericht Wuppertal, 2012-09-28, 31 Ns 3/12

31 Ns 3/12Kantonsgericht28.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 31 Ns 3/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-28

Aktenzeichen: 31 Ns 3/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0928.31NS3.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. kleine Strafkammer

Tenor

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Angeklagte ist der Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig.

Er wird unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 13.10.2010 (Aktenzeichen 31 Ds-922 Js 57/10-46/10) zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten

verurteilt.

Die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis aus dem Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 13.10.2010 (Aktenzeichen 31 Ds-922 Js 57/10-46/10) bleibt aufrecht erhalten.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Berufung

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.