2 O 378/11•Landgericht Wuppertal, 2012-09-25, 2 O 378/11
Landgericht Wuppertal, 2012-09-25, 2 O 378/11
2 O 378/11Kantonsgericht25.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 2 O 378/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-25
Aktenzeichen: 2 O 378/11
ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0925.2O378.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten
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