23 Qs-10 Js 1597/11-218/12•Landgericht Wuppertal, 2012-09-07, 23 Qs-10 Js 1597/11-218/12
Landgericht Wuppertal, 2012-09-07, 23 Qs-10 Js 1597/11-218/12
23 Qs-10 Js 1597/11-218/12Kantonsgericht07.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 23 Qs-10 Js 1597/11-218/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-07
Aktenzeichen: 23 Qs-10 Js 1597/11-218/12
ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0907.23QS10JS1597.11.2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird auf Kosten der Nebenklägerin, die auch die dem Verurteilten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, aufgehoben.
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