Landgericht Wuppertal, 2012-04-23, 4 O 278/11

4 O 278/11Kantonsgericht23.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 4 O 278/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-23

Aktenzeichen: 4 O 278/11

ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0423.4O278.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an den Kläger 5.914,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.09.2011 zu zahlen sowie den Kläger gegenüber der RV Rechtsschutzversicherung freizustellen durch Zahlung von 507,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bezüglich dem Beklagten zu 1) seit dem 21.11.2011 und der Beklagten zu 2) ab dem 18.11.2011 zu der Schadensnummer xxxxx

Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.

Der Kläger trägt 11 % und die Beklagten tragen als Gesamtschuldner 89 % der Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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