7 O 162/11•Landgericht Wuppertal, 2012-04-12, 7 O 162/11
Landgericht Wuppertal, 2012-04-12, 7 O 162/11
7 O 162/11Kantonsgericht12.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 7 O 162/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-12
Aktenzeichen: 7 O 162/11
ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0412.7O162.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die ehemalige Klägerin trägt 16% und der Kläger 84% der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Beklagten .Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die ehemalige Klägerin und der Kläger selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar , dem Kläger gegenüber jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die ehemalige Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden , wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.