Landgericht Wuppertal, 2012-03-01, 9 S 327/10

9 S 327/10Kantonsgericht01.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 327/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-01

Aktenzeichen: 9 S 327/10

ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0301.9S327.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. November 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 272,72 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 5. November 2009 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 111.54 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 5. November 2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

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