Landgericht Wuppertal, 2011-12-16, 2 O 255/11

2 O 255/11Kantonsgericht16.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 2 O 255/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-16

Aktenzeichen: 2 O 255/11

ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:1216.2O255.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von 193,90 € ab dem 19.12.2007 bis zum 27.12.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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