25 Ks-45 Js 105/10-32/10•Landgericht Wuppertal, 2011-11-13, 25 Ks-45 Js 105/10-32/10
Landgericht Wuppertal, 2011-11-13, 25 Ks-45 Js 105/10-32/10
25 Ks-45 Js 105/10-32/10Kantonsgericht13.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 25 Ks-45 Js 105/10-32/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-13
Aktenzeichen: 25 Ks-45 Js 105/10-32/10
ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:1113.25KS45JS105.10.32.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer als 1. Schwurgerichtskammer
Tenor
Der Angeklagte G. wird wegen Mordes zu einer
lebenslangen
Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte C. wird wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von
einem (1) Jahr
unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und die Kosten der Nebenklage. Soweit das Verfahren gegen den Angeklagten C. eingestellt worden ist, fallen die Verfahrenskosten der Staatskasse zur Last.
bzgl. G.: § 211 StGB
bzgl. C.: §§ 242, 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB
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