Landgericht Wuppertal, 2011-08-03, 3 O 79/11

3 O 79/11Kantonsgericht03.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 79/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-03

Aktenzeichen: 3 O 79/11

ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0803.3O79.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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