3 O 20/11•Landgericht Wuppertal, 2011-07-13, 3 O 20/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 3 O 20/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-13
Aktenzeichen: 3 O 20/11
ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0713.3O20.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.842,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Februar 2011 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der von dem Kläger gehaltenen Anteile an der A GmbH & Co. KG.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte zum Ausgleich weiteren Vermögensschadens des Klägers verpflichtet ist, soweit die Beteiligung an der A GmbH & Co. KG betroffen ist und der Schaden mit dieser Beteiligung zusammenhängt.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme der von dem Kläger gehaltene Anteile an der A GmbH & Co. KG im Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 4 % per anno aus 26.842,82 € seit dem 01. Januar 1994 nebst Zinsen hierauf in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 1. Februar 2011 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 925,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Februar 2011 zu zahlen und ihn von weitergehenden vorgerichtlichen, nicht anrechenbaren Rechtsanwaltskosten freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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