6 T 302/11•Landgericht Wuppertal, 2011-07-04, 6 T 302/11
Landgericht Wuppertal, 2011-07-04, 6 T 302/11
6 T 302/11Kantonsgericht04.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 302/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-04
Aktenzeichen: 6 T 302/11
ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0704.6T302.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Schuldner wird die Restschuldbefreiung versagt.
Die Kosten des Verfahrens – beider Rechtszüge – und des Rechtsbeschwer-deverfahrens vor dem Bundesgerichtshof (IX ZB 161/09) trägt der Schuldner.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.