Landgericht Wuppertal, 2011-04-04, 8 S 80/11

8 S 80/11Kantonsgericht04.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 8 S 80/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-04

Aktenzeichen: 8 S 80/11

ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0404.8S80.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 09.09.2011 (22 C 122/11) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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