Landgericht Wuppertal, 2011-03-10, 16 O 151/07

16 O 151/07Kantonsgericht10.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 16 O 151/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-10

Aktenzeichen: 16 O 151/07

ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0310.16O151.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

  1. Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 20.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2007 aus 2.000,00 EUR und seit dem 18.02.2008 aus weiteren 18.000,00 EUR zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen Schäden, die aus dem Polizeieinsatz vom 19.04.2004 im Haus xxx künftig entstehen, zu ersetzen, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger übergehen.

  3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

  5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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