2 O 160/09•Landgericht Wuppertal, 2011-02-28, 2 O 160/09
Landgericht Wuppertal, 2011-02-28, 2 O 160/09
2 O 160/09Kantonsgericht28.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 2 O 160/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-28
Aktenzeichen: 2 O 160/09
ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0228.2O160.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu voll-
streckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden
Betrages leisten.
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