Landgericht Wuppertal, 2009-11-25, 26 Qs 309/09

26 Qs 309/09Kantonsgericht25.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 26 Qs 309/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-25

Aktenzeichen: 26 Qs 309/09

ECLI: ECLI:DE:LGW:2009:1125.26QS309.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Strafkammer

Tenor

Der Kostenausspruch des Beschlusses des Amtsgerichts Wuppertal vom 29.10.2009 wird teilweise dahin abgeändert, dass die durch die Einholung des Sachverständigen-gutachtens entstandenen Auslagen der Staatskasse auferlegt werden.

Diese hat auch die Kosten und notwendigen Auslagen des Betroffenen im Beschwer-deverfahren zu tragen.

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