22 KLs 20 Js 367/04 - 31/05•Landgericht Wuppertal, 2009-07-21, 22 KLs 20 Js 367/04 - 31/05
Landgericht Wuppertal, 2009-07-21, 22 KLs 20 Js 367/04 - 31/05
22 KLs 20 Js 367/04 - 31/05Kantonsgericht21.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 22 KLs 20 Js 367/04 - 31/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-21
Aktenzeichen: 22 KLs 20 Js 367/04 - 31/05
ECLI: ECLI:DE:LGW:2009:0721.22KLS20JS367.04.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von
1 (einem) Jahr und 6 (sechs) Monaten
verurteilt.
Von dieser Strafe gelten wegen der rechtsstaatswidrigen Verfahrensver-zögerung 3 Monate Freiheitsstrafe als vollstreckt.
Er trägt die verbleibenden Kosten des Verfahrens einschließlich der ver-bleibenden Kosten der Revision.
- Angewendete Vorschriften: §§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, 25 EStG, 56 EStDV -
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