Landgericht Wuppertal, 2009-07-15, 3 O 471/08

3 O 471/08Kantonsgericht15.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 471/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-15

Aktenzeichen: 3 O 471/08

ECLI: ECLI:DE:LGW:2009:0715.3O471.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug um Zug gegen Abtretung seiner Rechte aus dem von der … mbH für den Verkauf seiner Beteiligung an dem xx Fonds Nr. 140 im Nennwert von EUR 25.000,00 erhaltenen Besserungsscheines an die Beklagte EUR 20.575,00 zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 4 % seit dem 02.07.2001 bis zum 09.02.2009 und ab dem 10.02.2009 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger Zug um Zug gegen Abtretung seiner Rechte aus dem von der … mbH für den Verkauf seiner Beteiligung an dem xx Fonds Nr. 140 im Nennwert von EUR 25.000,00 erhaltenen Besserungsscheines an die Beklagte EUR 1.561,28 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.02.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags.

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