6 T 342/09•Landgericht Wuppertal, 2009-06-05, 6 T 342/09
Landgericht Wuppertal, 2009-06-05, 6 T 342/09
6 T 342/09Kantonsgericht05.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 342/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-05
Aktenzeichen: 6 T 342/09
ECLI: ECLI:DE:LGW:2009:0605.6T342.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Vergütung für die Dolmetschertätigkeit des weiteren Beteiligten zu 1. gemäß Rechnung Nr. xxxx vom 18. Januar 2008 und Rechnung Nr. xx vom 18. Januar 2008 wird unter Zurückweisung der weitergehenden Vergütungsfestsetzungsanträge auf jeweils 66,88 EUR festgesetzt.
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