Landgericht Wuppertal, 2008-09-26, 6 T 589/08

6 T 589/08Kantonsgericht26.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 6 T 589/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-09-26

Aktenzeichen: 6 T 589/08

ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0926.6T589.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird, soweit die Zwangsvollstreckung hinsichtlich des gepfändeten Pkws der Schuldnerin bis zum 31. Dezember 2008 einstweilen eingestellt worden ist, abgeändert:

Der Vollstreckungsschutzantrag der Schuldnerin wird zurückgewiesen.

Die Schuldnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

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