6 T 599/08•Landgericht Wuppertal, 2008-09-17, 6 T 599/08
Landgericht Wuppertal, 2008-09-17, 6 T 599/08
6 T 599/08Kantonsgericht17.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 599/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-17
Aktenzeichen: 6 T 599/08
ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0917.6T599.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert:
Der Vollstreckungsschutzantrag des Schuldners wird zurückgewiesen.
Es verbleibt bei dem Beschluss des Amtsgerichts - Rechtspfleger - Wuppertal vom 28. Mai 2008 mit der Maßgabe, dass die Gläubigerin dem Schuldner vor Wegnahme des gepfändeten Gerätes je einen Ersatzbildschirm für den Farbfernsehempfang und die Computernutzung zur Verfügung zu stellen hat.
Der Schuldner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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