6 T 550/08•Landgericht Wuppertal, 2008-08-26, 6 T 550/08
Landgericht Wuppertal, 2008-08-26, 6 T 550/08
6 T 550/08Kantonsgericht26.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 550/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-26
Aktenzeichen: 6 T 550/08
ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0826.6T550.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss wird wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Wuppertal vom 23. November 2007
(6 T 804/07) sind von den Antragstellern 2.448,54 EUR (in Buchstaben zweitausendvierhundertachtundvierzig Euro und 54 Cent) nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 05. Dezember 2007
an die Antragsgegner zu erstatten.
Der der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
Die Kosten des Kostenfestsetzungsverfahrens tragen die Antragsteller. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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