Landgericht Wuppertal, 2008-08-19, 16 O 22/08

16 O 22/08Kantonsgericht19.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 16 O 22/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-19

Aktenzeichen: 16 O 22/08

ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0819.16O22.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

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