23 Qs 293/08•Landgericht Wuppertal, 2008-08-18, 23 Qs 293/08
Landgericht Wuppertal, 2008-08-18, 23 Qs 293/08
23 Qs 293/08Kantonsgericht18.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 23 Qs 293/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-18
Aktenzeichen: 23 Qs 293/08
ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0818.23QS293.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Remscheid vom 12.9.2007 insoweit rechtswidrig gewesen ist, als er die Durchsuchung der Person und des vom vormaligen Beschuldigten bewohnten Zimmers einschließlich der dazugehörigen Sachen und Behältnisse, Nebengelasse, Kraftfahrzeuge und Garagen angeordnet hat.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem vormaligen Beschuldigten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
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