6 T 408/08•Landgericht Wuppertal, 2008-06-27, 6 T 408/08
Landgericht Wuppertal, 2008-06-27, 6 T 408/08
6 T 408/08Kantonsgericht27.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 408/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-27
Aktenzeichen: 6 T 408/08
ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0627.6T408.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
In teilweiser Abänderung der angefochtenen Entscheidung wird der dem Schuldner zu verbleibende monatliche Pfändungsfreibetrag festgesetzt auf 1.077,00 €.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.
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